FSK
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Die FSK ist eine Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) mit Sitz in Wiesbaden. Die Abkürzung steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
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Hauptaufgabe
Die FSK ist für die Vergabe der Altersfreigaben von Filmen zuständig. Die Hauptaufgabe besteht in der Prüfung von Videos, Trailers und DVDs aller Filme. Am 1. April 2003 wurde die Einstufung der FSK aufgrund des zugrundeliegenden Jugendschutzgesetz (§ 14) abgeändert.
Wissenswertes
Am 18. Juli 1949 wurde der erste Film begutachtet. Das offizielle Gründerdatum der FSK war allerdings erst am 28. September 1949. Erst dann wurde diese amtliche Aufgabe von den Allierten am die Deutschen übertragen.
Altersfreigaben
Aktuelle Kennzeichnung
Seit dem 1. April 2003 gültige Kennzeichnung:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| FSK 0 | Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG FSK |
| FSK 6 | Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK |
| FSK 12 | Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK |
| FSK 16 | Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK |
| KJ | Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG FSK |
Ehemalige Kennzeichnung
Bis zum 31. März 2003 gültige Kennzeichnung:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| FSK 0 | Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 7 JÖSchG FSK |
| FSK 6 | Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 7 JuSchG FSK |
| FSK 12 | Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 7 JuSchG FSK |
| FSK 16 | Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 7 JuSchG FSK |
| FSK 18 | Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK |
| Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK |
Weblinks
siehe auch
- Thema Altersfreigabe
- Diese Seite wurde zuletzt am 8. März 2008 um 23:05 Uhr geändert.
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