wiki.dvdb.de:Urheberrecht

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Inhaltsverzeichnis


Grundlagen

Mit Urheberrecht wird der Schutz eines Werks für seinen Urheber (Verfasser etc.) bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt ebenso die wirtschaftlichen Interessen, wie auch die Ideale des Urhebers am Werk. Schranken des Urheberrechts sind z.B. das Zitatrecht und auch die Privatkopie.

Das Wort Zitat kommt aus dem lateinischen. Es wird von dem Wort citare (= herbeirufen) hergeleitet. Es hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle eines Textes. Üblich wird ein Zitat durch eine Quellenangabe, sowie evtl. Literaturnachweis belegt, indem der Autor/Verfasser und die genaue Textstelle genannt wird.

Das Urheberrecht schützt sowohl die geistige und auch die künstlerischen Leistungen, z. B. Kompositionen, Texte, Gedichte, Fotos, Filme, Rundfunkaufnahmen, Musik/-und Videotonaufnahmen und...und...und...

Das deutsche Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) von 1965, sowie dem Verlagsgesetz (VerlG) und dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) verankert und systematisch zusammengesetzt (Kodifiziert). Rein rechtlich ist es dem deutschen Privatrecht unterzuordnen.

Schöpfungshöhe

Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist.

Als Schöpfungshöhe bezeichnet man im deutschen Urheberecht das Maß an Kreativität und Individualität in einem Produkt geistiger Arbeit. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Manchmal wird aber auch von „Werken“ gesprochen, wenn die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. Denn, Schöpfungshöhe und auch der Werkcharakter sind nicht die einzigen Kriterien für den urheberrechtlichen Schutz: Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe und Werkcharakter können – etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist – gemeinfrei sein. Ist ein Werk nicht kreativ genug, so ist es gemeinfrei und unterliegt keinem Schutz.

Gemeinfreiheit

Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle schöpferischen Werke, welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben.

Vervielfältigung

Noch kurz angefügt. Nur dem Urheber besteht das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung, Ausstellung, der Wiedergabe und auch der Bearbeitung. In einigen Ländern sind diese Regelungen verschieden geregelt.

Recht am eigenen Bild

Mit dem "Recht am eigenen Bild" versteht man eine Ausweitung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich nur selber darüber entscheiden, ob - wie und wann ein Bild von ihm veröffentlicht wird.

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit einer Person. Klingt simpel, ist es aber nicht! Hier soll insbesondere vor dem eingreifen in den Lebens- und Freiheitsbereich ausserordentlich geschützt werden!

Originalität

Wenn man im Duden nachschlägt, bekommt man solche Begriffe wie Echtheit, Ursprünglichkeit und Selbständigkeit um die Ohren gehauen. Das Wort "Original" steht für echt und ursprünglich. Es kann aber auch etwas anderes bedeuten. Beim Adjektiv "originell" zum Beispiel!

Individualität

Bedeutet grob, dass ein Mensch oder sogar ein Gegenstand einzeln ist und sich von allen anderen Menschen oder Dingen unterscheidet.

Plagiat

Dieser Begriff steht für den Raub fremden geistigen Eigentums oder eines Werks. Hierbei kann es sich um eine Bearbeitung oder noch schlimmer - komplette Kopie handeln. In allen Fällen dieser Urheberrechtsverletzung kann es bis zum Schadenersatz des Urhebers gegenüber dem Plagiator führen. Auch hier gilt wieder in Deutschland das Privatrecht!

FAQ

Was mache ich, wenn ich in Wiki eine Urheberrechtsverletzung entdecke?

Bitte sofort das Administratoren-Team von Wiki kontaktieren. Wir kümmern uns dann sofort um die sofortige Löschung, des nachweislich urheberechtlichen geschützten Materials. Als Angabe benötigen wir nur den Titel der Kritik und den Namen des jeweiligen Autors.

Ich habe mir die Erlaubnis geholt, einen Text in Wiki einzufügen. Reicht das?

Nein. Generell gilt: Die Freigaben holen wir! Um da Missverständnisse aus dem Weg zu gehen, wurden die betreffenden Studios kontaktiert und Ansprechpartner gesucht. Denn nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers dürfen Texte verwendet werden.

Dürfen Bilder einer Website, die für private/-nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden, in Wiki eingebaut werden?

Ganz klar. Nein. Sollten hier Rückfragen auftauchen, sind diese an das Administratoren-Team zu stellen!

Ich finde keinen Link um Bilder hochzuladen. Wie geht das?

Bilder koennen nur von einem Administrator hochgeladen werden. Schicke Dein selbst erstelltes Bild einfach an wiki@dvdb.de. Nach schneller Pruefung werden wir es hochladen.

Darf ich selbst geschossene Fotos in „Wiki“ hochladen?

Generell ja. Aber auch hier ist wieder das Urheberrecht zu beachten. Geschützte Werke, Texte, Bilder, Fotos von Personen, private Aufnahmen etc. sind urheberechtlich geschützt. Ohne Freigabe kein Hochladen der Dateien. Fotos von lebenden Personen ist im "Recht am eigenen Bild" geregelt.

Grundsätzlich gilt, bist Du dir unsicher, dann lade auch nicht hoch. Nutze die Hilfe von Wiki und halte Rücksprache. „Fragen zum Urheberrecht“ können im dvdb-forum (Link) gestellt werden.

Bitte hole Dir vorher die nötigen Informationen ein, bevor Du deine „Fotos und Bilder“ einstellst.

Darf ich ein eingetragenes Logo, Comiczeichnungen oder andere grafische Darstellungen in Wiki einfügen, wenn ich sie selbst nachgemalt habe?

Nein, so was ist nicht erlaubt. Solche Motive sind in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Auch die Tatsache, das man es nachgemalt hat, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei. Erst dann darf man es ohne Bedenken in Wiki einfügen. ACHTUNG: Regelschutzfrist! Logos, die keine außergewöhnliche und überragende Gestaltung aufweisen, sind allerdings als Gebrauchsgegenstände nicht durch das Urheberrecht geschützt, da sie in den Geltungsbereich des Geschmacksmusterrechts fallen und für einen länger als drei Jahre dauernden Schutz registriert werden müssen.

Darf man Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?

Ja, wenn die Regelschutzfrist abgelaufen ist, d. h. wenn das Werk gemeinfrei ist. Die sogenannte urheberrechtliche Schutzfrist erlischt nach europäischen/deutschen Recht erst 70 Jahre nach Tod des letzten daran beteiligten Urhebers. Dies nennt man die Regelschutzfrist. Man spricht hier im allgemeinen von Gemeinfreiheit. Neuere Abbildungen, Nachdrucke etc., oder auch Bildbände von älteren Werken, können nach vorherrschender Juristenmeinung und Gerichtsurteilen weiterhin frei verwendet werden. Hier fehlt es an der schützenden, nötigen Schöpfungshöhe, um weiter urheberrechtlich geschützt zu sein. Um jedoch Missverständnisse aus dem Weg zu gehen, werden nur Werke die älter als 120 Jahre alt sind akzeptiert. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken. Also, alles was gemeinfrei ist, kann man abfotografieren und Hochladen!!

Auch wichtig. Allein durch die eigene Herstellung einer Reproduktion, hat man kein Anrecht auf ein eigenes Urheberrecht!

Darf ich fremde Texte zitieren?

Alles was Urheberrechtlich geschützt ist, darf zitiert werden. Ist die Filmkritik sogar sehr lang, inhaltsvoll und gut strukturiert, können Zitate sogar sehr förderlich sein. Die Länge des Zitats sollte aber vertretbar – nicht zu lang sein! Also, bitte nicht den eigentlichen Artikel nur aus Zitaten gestalten. Sowas wollen wir nicht! Zusammenhänge sollten erkennbar sein. Das heißt, z.B. Äußerungen von Personen zitieren und auch Aussagen festigen. Bitte das Zitat auch immer kommentieren und die jeweilige Quelle (mit Fundstelle) nicht vergessen!! Wenn die Quellenangabe optisch nicht zum Text passt, kann man auch mit "Fussnoten" arbeiten und auf die Quellenangabe an anderer Stelle verweisen. Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.

Kann es genügen, wenn ich fremde Texte nur umformuliere?

Eines vorweg. Fakten kann man nicht urheberechtlich schützen (Bitte nicht zu wörtlich nehmen!), Formulierungen aber doch. Einfach nur Worte auszutauschen reicht also nicht. Wenn man aber mit eigenen, wohl überlegten Worten, gefundene Texte neu formuliert, hat man wohl doch eines erreicht. Man ist definitiv auf der sicheren Seite. Denn je weiter vom Original entfernt, desto besser!!!

Darf man Tabellen oder auch Listen übernehmen?

Listen mit z.B. Personen, Zuschauerzahlen, Box-Office Ergebnissen, Jahreszahlen, technische Daten oder andere statistischen Angaben sind nicht geschützt. Soweit so gut. Man darf aber auch nicht wiederum den gesamten Umfang einer Datenbank/Filmdatenbank kopieren. Dieses ist dann doch urheberrechtlich geschützt.

Auch wichtig. Wenn man die Daten einer Tabelle übernimmt, dann darf man zwar die Daten verwenden, jedoch nicht die Tabelle. Diese muss man selbst neu erstellen!

Darf man Screenshots von TV-Sendungen, Kino-Filmen oder von Computersoftware/-spielen in Wiki einfügen?

Kurz und knapp. NEIN!

All dies ist urheberrechtlich geschützt. Ausnahmen, es liegt uns eine Freigabe des jeweiligen Rechteinhabers vor!

Dürfen Cover von Büchern/Zeitschriften/DVDs etc. abfotografiert, eingescannt und anschliessend eingefügt werden?

Auch hier handelt es sich um urheberechtliches Material. Also, nein!!

Was ist mit Pressemitteilungen, dürfen die rein?

Nur im Rahmen eines Zitats. Man beachte aber bitte das Zitatrecht. Sollten hier konkrete Fragen auftauchen, werden wir diese im dvdb-forum unter „Fragen zum Urbeberrecht“ (Link) versuchen zu beantworten.

Kann man (a) selbst verfasste Texte der eigenen Homepage, die dort lizenziert sind, in Wiki veröffentlichen? Muss das (b) auf der eigenen Homepage vermerkt werden?

(a) Ja, selbstverständlich. (b) Nein. Ein Vermerk ist nicht nötig.

Sind Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?

Verboten. Dies kann sogar zur sofortigen Löschung des Accounts führen! Schwierig ist es aber, solche Links sofort zu entdecken, weil alle Seiten die gegen das Urbeberrecht verstoßen, sind streng genommen nicht erlaubt. Die Entdeckung eines solchen Links – führt zur sofortigen Entfernung/Löschung. Es reicht leider nicht, sich nur von solchen problematischen Seiten/Links zu distanzieren.

Darf ich von mir eingestellte Inhalte wieder zurückziehen?

  1. Das geht leider nicht. Da wir die Möglichkeit haben, das geschriebene auf Wunsch vorher zu überprüfen, ist eine Rücknahme des geschriebenen von daher nicht mehr möglich. Die eingestellten Texte können frei eingesehen -und dürfen somit auch weiterverwendet werden. Bitte nicht vergessen: Du bist der Urheber dieses Textes!
  2. Solltest Du hiermit nicht einverstanden sein (Rückfragen bitte an Wiki-dvdb direkt stellen), dann ist deinerseits eine Mitarbeit an Wiki zu überdenken!

Dürfen eigene, für Wiki zusammengestellte Inhalte anderweitig verwendet werden?

Ja! Allerdings bezieht sich das nur auf eigene Inhalte! Als Urheber darfst Du Deine Texte ohne Verweis auf unser Wiki natuerlich anderweitig verwenden! Sollten sich andere Bestimmungen ergeben, so wird man hierüber gesondert informiert!

Welches Recht gilt für das DVDB Wiki?

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtstand ist Guetersloh!

Für das Urheberrecht gilt, dass im wesentlichen das deutsche Recht zugrundegelegt werden kann, da beispielsweise durch EU-Recht die Regelschutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt ist.

  • Diese Seite wurde zuletzt am 24. Februar 2008 um 23:28 Uhr geändert.
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